Privates Baurecht
Frau Dr. Gay berät zu allen Themen des Bauvertragsrechts. Sie gestaltet und verhandelt Bau-, Anlagenbau- und Werklieferungsverträge, unterstützt Bauherren und Unternehmer während der Planungs- und Bauphase sowie im Abwicklungs- und Gewährleistungszeitraum und führt Bauprozesse.
Der Detaillierungsgrad eines Bauvertrages sollte sich an der Komplexität der Bauaufgabe orientieren. Entscheidend sind nicht die Anzahl der Seiten und der verwendeten „Boilerplates“. Ein Vertrag dient dann seinem Zweck, die gegenseitigen Leistungspflichten zu regeln, wenn er auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, klar und letztlich fair ist.
Die langen Verfahrensdauern vor den Landgerichten, die oftmals keine spezialisierten Baukammern haben, werden zu Recht beklagt. Der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ist in den meisten Fällen die richtige Strategie zur Streitvermeidung. Liegt das Problem ausschließlich im bautechnischen Bereich, können Schiedsgutachterabreden den Parteien oftmals schnell und kostengünstig Klarheit darüber verschaffen, ob Mängel vorliegen und welche Mängelbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind. Auch Mediations-und Schlichtungsverfahren, die im Nachbarrecht vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, bieten den Parteien häufig die Möglichkeit, die Angelegenheit ohne Zivilprozess beizulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die abgeschlossenen Vereinbarungen wirklich alle streitigen Punkte abdecken und auch zukünftig möglich erscheinende Schwierigkeiten berücksichtigen.
Oftmals lässt sich ein Rechtsstreit aber nicht vermeiden. Frau Dr. Gay hat jahrelange Erfahrung darin, Bauprozesse in allen denkbaren Konstellationen zu führen: Geltendmachung von Mängelbeseitigungs-, Kostenerstattungs-, Vorschuss- oder Schadensersatzansprüchen im Wege der Klage, Widerklage oder Aufrechnung unter Beachtung der komplexen Gesamtschuldverhältnisse der am Bau Beteiligten gehört ebenso dazu wie das Einklagen von Vergütungs-, insbesondere Nachtragsforderungen aus Abschlags- und Schlussrechnungen. So mancher hofft, mit dem Motto “If you can’t convince, confuse“ das Gericht auf eine falsche Fährte zu locken. Frau Dr. Gay setzt dagegen auf exakte Vorbereitung des Aktiv- und Passivprozesses, Aufklärung des Sachverhaltes und Analyse der Beweissituation, damit es im Verfahren nicht zu bösen Überraschungen kommt.