Wir, die Autoren des im November 2021 von Jagenburg / Baldringer / Haupt herausgebrachten Kommentars zur VOB/A und VOB/B, freuen uns, dass das Werk nun erschienen ist.
Das von Praktikern verfasste Buch stellt einerseits die zum Teil epochale neue Rechtsprechung zu den jahrzehntealten Regelungen dar, erläutert aber auch Grundlagen und Systematik. Ich selbst habe § 4 VOB/B besprochen, eine Vorschrift, die in ihren vielen Absätzen sehr unterschiedliche Themengebiete regelt, allen voran in Abs. 1 die Koordinierungspflichten und Kontrollrechte des Bauherrn, in Abs. 2 die Koordinierungspflichten und Organisationsrechte des Bauunternehmers.
Ich habe mich bemüht, die vielen in meiner Anwaltspraxis auftauchenden Koordinierungs- und Schnittstellenfragen mit in die Kommentierung einfließen zu lassen und typische Projektsituationen aufzuarbeiten.
Die in § 4 Abs. 3 VOB/B normierte Verpflichtung des Bauunternehmers, auf Fehler in Plänen, Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen sowie auf Mängel der Vorunternehmerleistung hinzuweisen, ist eine erhebliche Bürde und häufige Haftungsquelle. Andererseits ist der Auftraggeber aus seiner Planungs-
verantwortung trotz dieser Verpflichtung nicht entlassen. Die Flut obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser essenziellen Norm ist systematisch dargestellt.
Last but not least stellt § 4 Abs. 7 VOB/B mit der Möglichkeit des Bauherrn, auch vor Abnahme Mängel zu rügen, den Bauvertrag notfalls außerordentlich zu kündigen, ein wichtiges Kontrollinstrument dar, dessen formale Anforderungen aber erheblich sind.
So hoffen wir, dass die Praxis von unserem Buch profitieren wird.
Barbara Gay